Mehr Kontrollen an der Grenze

Mehr Kontrollen an der Grenze

 

Wer seinen Oldtimer oder Rennwagen auf einem Anhänger über die Grenze transportieren will, muss bei der Kontrolle durch Grenzbeamte ein Carnet ATA oder ein Carnet de passage vorweisen können. Sonst drohen die Rückreise, viel Ärger und sogar ein teures Strafverfahren!

 

Absolut unproblematisch ist die Ausreise einzig mit einem eingelösten Fahrzeug auf eigener Achse. Der Fahrzeugausweis muss in jedem Fall mitgeführt werden. Auch der unbeliebte CH- Kleber muss in konformer Grösse und Farbe hinten am Fahrzeug angebracht sein. Die Rechtgrundlage ist zwar etwas verworren, aber es gibt Erfahrungsberichte wonach speziell unsere südlichen Nachbarn hier konsequent durchgreifen. Darum, sicher ist sicher..CH- Kleber dran.

 

 

 

 

Im Folgenden wird aufgezeigt wann es welches Carnet für den Transport eines Autos über die Grenze braucht:

 

  • Fahrzeug mit Kontrollschildern auf Trailer oder Transporter:

In diesem Fall gibt es eine formlose Abfertigung und es gilt als Warentransport. Die Fahrzeugpapiere müssen am Zoll vorgewiesen werden. Ein Carnet de passage ist erforderlich. Es wird Aus- und Einreise dokumentiert. Alles läuft zollfrei ab.

 

  • Fahrzeug ohne Kontrollschilder auf Trailer oder Transporter:

Hier wird ein internationales Zolldokument (Carnet ATA) benötigt und es muss eine Kaution auf den schweizerischen Handelswert hinterlegt werden. Das Carnet ATA muss nach der Rückkehr umgehend in der Schweiz gelöscht werden. Der Bezug des Carnet ATA erfolgt bei der Industrie- und Handelskammer des jeweiligen Wohnkantons. (www.sihk.ch)

 

  • Wichtige Ratschläge:

Seit einigen Jahren fokussieren sich die Zollbeamten auf Privatpersonen. Daher sollte man immer beim Zoll anhalten, das entsprechende Zolldokument vorweisen und sich vorgängig eine Bestätigung des Veranstalters oder der Reparaturwerkstatt (Nennbestätigung oder Reparatur-Auftrag) beschaffen, dass man zB. auf eine Veranstaltung oder zu einer Reparaturwerkstatt will...ausser man ist auf eigener Achse unterwegs.

Danach kann die Grenze problemlos passiert werden und man wird auf der weiteren Reise nicht mehr belangt.

 

Quelle autozeit.ch

 

 

 

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